Ab wann gilt die Aktivrente?
Die Steuerfreiheit beginnt mit dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Einen Antrag brauchen Sie nicht: Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Checkliste für die erste Abrechnung
- Lohnsteuer: Bei einem Lohn bis 2.000 € sollte keine Lohnsteuer einbehalten werden. Bei mehr wird nur der übersteigende Teil besteuert.
- Rentenversicherung: Beziehen Sie bereits eine volle Altersrente, sollte Ihr Anteil 0 € betragen, außer Sie haben auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Ohne Rentenbezug werden 9,3 % abgezogen; das ist richtig.
- Arbeitslosenversicherung: ebenfalls 0 € Arbeitnehmeranteil.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Diese Beiträge werden weiter abgezogen. Im Midijob (bis 2.000 €) aber nur verringert.
- Einmalzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist nur steuerfrei, soweit es zusammen mit dem Monatslohn 2.000 € nicht übersteigt.
Wenn trotzdem Lohnsteuer abgezogen wurde
Sprechen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber an. Er kann den Lohnsteuerabzug für zurückliegende Monate meist nachträglich korrigieren. Ist das nicht mehr möglich, etwa nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, holen Sie die Steuer über die Einkommensteuererklärung zurück.
Vergleichen Sie Ihre Abrechnung mit unserem Rechner. Er zeigt jeden Posten einzeln, so wie auf der Lohnabrechnung.