Aktivrente auf der Lohnabrechnung prüfen

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Ab wann gilt die Aktivrente, wie sieht sie auf der Abrechnung aus und was tun, wenn trotzdem Lohnsteuer abgezogen wurde? Eine Checkliste für 2026.

Ab wann gilt die Aktivrente?

Die Steuerfreiheit beginnt mit dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Einen Antrag brauchen Sie nicht: Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag beim Lohnsteuerabzug, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

GeburtsjahrRegelaltersgrenze
195866 Jahre
195966 Jahre und 2 Monate
196066 Jahre und 4 Monate
196166 Jahre und 6 Monate
196266 Jahre und 8 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Checkliste für die erste Abrechnung

  1. Lohnsteuer: Bei einem Lohn bis 2.000 € sollte keine Lohnsteuer einbehalten werden. Bei mehr wird nur der übersteigende Teil besteuert.
  2. Rentenversicherung: Beziehen Sie bereits eine volle Altersrente, sollte Ihr Anteil 0 € betragen, außer Sie haben auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Ohne Rentenbezug werden 9,3 % abgezogen; das ist richtig.
  3. Arbeitslosenversicherung: ebenfalls 0 € Arbeitnehmeranteil.
  4. Kranken- und Pflegeversicherung: Diese Beiträge werden weiter abgezogen. Im Midijob (bis 2.000 €) aber nur verringert.
  5. Einmalzahlungen: Weihnachts- oder Urlaubsgeld ist nur steuerfrei, soweit es zusammen mit dem Monatslohn 2.000 € nicht übersteigt.

Wenn trotzdem Lohnsteuer abgezogen wurde

Sprechen Sie zuerst Ihren Arbeitgeber an. Er kann den Lohnsteuerabzug für zurückliegende Monate meist nachträglich korrigieren. Ist das nicht mehr möglich, etwa nach Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, holen Sie die Steuer über die Einkommensteuererklärung zurück.

Vergleichen Sie Ihre Abrechnung mit unserem Rechner. Er zeigt jeden Posten einzeln, so wie auf der Lohnabrechnung.

Häufige Fragen

Muss ich die Aktivrente beantragen?

Nein. Der Arbeitgeber berücksichtigt sie automatisch ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Warum wird mir trotz Aktivrente Lohnsteuer abgezogen?

Entweder liegt Ihr Lohn über 2.000 €, die Regelaltersgrenze ist noch nicht erreicht, oder der Arbeitgeber hat die Aktivrente nicht eingetragen. Im letzten Fall kann er die Abrechnung korrigieren.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.