Rente versteuern 2026: Wie viel ist steuerfrei?

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Besteuerungsanteil nach Rentenbeginn, steuerfreie Rente laut BMF-Tabelle 2026, Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung und wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen.

Wie wird die Rente besteuert?

Ein Teil der gesetzlichen Rente ist steuerfrei. Wie groß dieser Teil ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher waren 50 % steuerpflichtig, bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %. Seit 2023 steigt der Anteil um 0,5 Prozentpunkte pro Jahrgang.

Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach Rentenbeginn als fester Eurobetrag festgeschrieben und gilt lebenslang. Rentenerhöhungen sind deshalb voll steuerpflichtig, und der tatsächlich steuerpflichtige Anteil wächst mit der Zeit.

Bis zu welcher Rente fällt keine Steuer an?

RentenbeginnBesteuerungsanteilSteuerfrei bis (Jahr)Netto bei 1.500 € Rente
2005 oder früher50,0 %20.295 €1.314,75 €
201060,0 %18.976 €1.314,75 €
201570,0 %18.089 €1.314,75 €
201876,0 %17.570 €1.314,25 €
202080,0 %17.087 €1.309,92 €
202282,0 %17.036 €1.309,42 €
202382,5 %17.120 €1.310,25 €
202483,0 %17.163 €1.310,67 €
202583,5 %17.201 €1.311,00 €
202684,0 %17.084 €1.309,92 €

Steuerfreie Jahresbruttorente laut BMF für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte. Netto: Zusatzbeitrag 2,9 %, mit Kindern, ohne Kirchensteuer.

Welche Abzüge kommen dazu?

  • Krankenversicherung: Rentner zahlen 7,3 % plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Kasse. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung.
  • Pflegeversicherung: Rentner zahlen den vollen Beitrag von 3,6 %, Kinderlose 4,2 %.
  • Einkommensteuer: Sie wird nicht von der Rente abgezogen, sondern über die Steuererklärung festgesetzt. Abziehbar sind dabei 102 € Werbungskostenpauschale, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und 36 € Sonderausgabenpauschale.

Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag von 12.348 € (2026), müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag. Wer zusätzlich als Arbeitnehmer arbeitet und mehr als 410 € andere Einkünfte hat, ist ebenfalls zur Abgabe verpflichtet.

Das Finanzamt erfährt von Ihrer Rente automatisch über die Rentenbezugsmitteilung. Wer trotz Pflicht keine Erklärung abgibt, muss mit Schätzung und Zinsen rechnen.

Häufige Fragen

Wie viel Rente ist 2026 steuerfrei?

Bei Rentenbeginn 2026 und ohne weitere Einkünfte bis zu einer Jahresbruttorente von 17.084 €, also rund 1.424 € im Monat. Bei Rentenbeginn 2005 oder früher sind es 20.295 € im Jahr.

Wie hoch ist der Besteuerungsanteil 2026?

Für Renten, die 2026 beginnen, 84 %. Für frühere Jahrgänge gilt der Anteil des jeweiligen Startjahres, zum Beispiel 80 % für 2020.

Werden Rentenerhöhungen besteuert?

Ja, voll. Der steuerfreie Teil ist in Euro festgeschrieben, jede spätere Erhöhung ist vollständig steuerpflichtig.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.