Doppelter Vorteil im Übergangsbereich
Verdienen Sie nach der Regelaltersgrenze zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat, profitieren Sie zweimal: Der Lohn ist durch die Aktivrente vollständig lohnsteuerfrei, und Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden nur auf einen verringerten Betrag berechnet.
Die Steuerbefreiung gilt für den tatsächlichen Lohn, nicht für die verringerte Beitragsgrundlage. Einige Lohnprogramme haben das Anfang 2026 anders umgesetzt. Prüfen Sie daher Ihre Abrechnung: Bei einem Lohn bis 2.000 € sollte keine Lohnsteuer einbehalten werden.
So viel sparen Sie bei den Abgaben
| Lohn | Abgaben ohne Übergangsbereich | Abgaben im Midijob | Netto |
|---|---|---|---|
| 700 € | 71,75 € | 14,23 € | 685,77 € |
| 900 € | 92,25 € | 43,58 € | 856,42 € |
| 1.200 € | 123,00 € | 87,60 € | 1.112,40 € |
| 1.500 € | 153,75 € | 131,63 € | 1.368,37 € |
| 1.800 € | 184,50 € | 175,66 € | 1.624,34 € |
| 2.000 € | 205,00 € | 205,00 € | 1.795,00 € |
Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitnehmeranteil. Ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %, ermäßigter Krankenkassen-Beitrag. Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen Sie nach der Regelaltersgrenze nicht.
Wie wird der Beitrag berechnet?
Im Übergangsbereich wird Ihr Anteil nicht auf den vollen Lohn berechnet, sondern auf eine verringerte Bemessungsgrundlage. Sie steigt gleichmäßig von 0 € bei 603 € Lohn auf den vollen Lohn bei 2.000 €. Bei 1.000 € Lohn zahlen Sie so Beiträge auf rund 568 € statt auf 1.000 €.
Der Arbeitgeber zahlt dafür etwas mehr. Für Sie entsteht dadurch kein Nachteil, auch nicht bei der Krankenversicherung: Sie sind voll versichert.