Aktivrente bei mehreren Arbeitsverhältnissen

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Die 2.000 € gelten nur für ein Arbeitsverhältnis gleichzeitig. Was bei Steuerklasse VI, Jobwechsel im Monat und zwei Arbeitgebern gilt.

Nur ein Arbeitgeber darf den Freibetrag anwenden

Beim Lohnsteuerabzug kann die Aktivrente nicht gleichzeitig in mehreren Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden. Haben Sie zwei Jobs, wendet in der Regel nur der Arbeitgeber mit Steuerklasse I den Freibetrag an.

Arbeiten Sie im zweiten Job mit Steuerklasse VI, darf dieser Arbeitgeber die Aktivrente nur berücksichtigen, wenn Sie ihm bestätigen, dass sie nicht bereits bei einem anderen Arbeitgeber angewendet wird. Diese Erklärung bewahrt der Arbeitgeber im Lohnkonto auf.

Was nicht genutzt wird, holt die Steuererklärung nach

Verdienen Sie im Hauptjob weniger als 2.000 € und im zweiten Job weiteren Lohn, wird der zweite Lohn zunächst normal besteuert. Der nicht ausgeschöpfte Teil des Freibetrags kann über die Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer bekommen Sie dann erstattet.

  • Beispiel: Hauptjob 1.200 € (Steuerklasse I, Aktivrente), Zweitjob 600 € als Minijob: Der Minijob bleibt pauschal versteuert, der Hauptjob steuerfrei.
  • Beispiel: Hauptjob 1.200 € (Steuerklasse I, Aktivrente), Zweitjob 800 € (Steuerklasse VI): Ohne Bestätigung wird im Zweitjob Lohnsteuer einbehalten. In der Steuererklärung werden bis zu 800 € je Monat nachträglich steuerfrei gestellt, weil der Freibetrag insgesamt 2.000 € beträgt.

Jobwechsel mitten im Monat

Beginnen Sie im Laufe eines Monats bei einem neuen Arbeitgeber, müssen Sie schriftlich bestätigen, dass Sie in diesem Monat noch keine steuerfreie Aktivrente erhalten haben. Sonst kann der neue Arbeitgeber den Freibetrag für diesen Monat nur anteilig berücksichtigen.

Monatsgrenze ohne Übertrag

Die 2.000 € gelten je Kalendermonat. Was Sie in einem Monat nicht ausschöpfen, verfällt und kann nicht in einen anderen Monat übertragen werden. Das gilt auch für Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld: Steuerfrei sind sie nur, soweit der Monatslohn zusammen mit der Zahlung 2.000 € nicht überschreitet.

Häufige Fragen

Kann ich die Aktivrente bei zwei Arbeitgebern nutzen?

Nicht gleichzeitig beim Lohnsteuerabzug. Insgesamt bleiben aber bis zu 2.000 € je Monat steuerfrei; einen nicht genutzten Rest berücksichtigt das Finanzamt in der Steuererklärung.

Gilt die Aktivrente in Steuerklasse VI?

Ja, wenn Sie dem Arbeitgeber bestätigen, dass die Aktivrente nicht schon in einem anderen Arbeitsverhältnis angewendet wird.

Wird Weihnachtsgeld bei der Aktivrente steuerfrei?

Nur soweit Monatslohn und Weihnachtsgeld zusammen 2.000 € im Auszahlungsmonat nicht überschreiten. Der übersteigende Teil ist steuerpflichtig.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.