Kurz gesagt
Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs. Begünstigt ist nur Arbeitslohn, für den der Arbeitgeber reguläre Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Minijobs bis 603 € im Monat sind ausdrücklich ausgenommen, weil sie bereits anders gefördert werden.
Für Sie als Rentnerin oder Rentner ist ein Minijob trotzdem abgabenfrei: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge und in der Regel eine Pauschalsteuer von 2 %. Vom Lohn wird nichts abgezogen.
Minijob, Midijob oder voller Job: was bleibt netto?
Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob). Ab hier gilt die Aktivrente, der Lohn bleibt bis 2.000 € steuerfrei. Dafür werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, im Übergangsbereich aber nur verringert.
| Lohn im Monat | Art | Abzüge | Netto |
|---|---|---|---|
| 603 € | Minijob | 0,00 € | 603,00 € |
| 1.000 € | Midijob, Aktivrente | 58,26 € | 941,74 € |
| 1.500 € | Midijob, Aktivrente | 131,63 € | 1.368,37 € |
| 2.000 € | Aktivrente | 205,00 € | 1.795,00 € |
Ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %, ermäßigter Krankenkassen-Beitrag. Lohnsteuer fällt in allen Fällen nicht an.
Wann lohnt sich der Wechsel aus dem Minijob?
Wer mehr arbeiten möchte, verliert durch den Wechsel in einen sozialversicherungspflichtigen Job keine Steuervorteile: Bis 2.000 € bleibt der Lohn auch dort steuerfrei. Der Unterschied liegt bei den Sozialabgaben. Im Übergangsbereich sind sie anfangs sehr niedrig und steigen bis 2.000 € auf den vollen Satz.
Wichtig für die Steuererklärung: Ein Minijob mit Pauschalsteuer taucht dort nicht auf. Lohn mit Aktivrente wird in der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfrei ausgewiesen und erhöht Ihre Steuer auf die Rente ebenfalls nicht.
Zwei Jobs: Minijob und Aktivrente kombinieren
Neben einem Hauptjob mit Aktivrente können Sie zusätzlich einen Minijob haben. Der Minijob bleibt pauschal versteuert, der Hauptjob bis 2.000 € steuerfrei. Mehrere Jobs mit Aktivrente gleichzeitig gehen dagegen nicht, siehe Ratgeber zu mehreren Arbeitsverhältnissen.