Aktivrente und Minijob: Was Rentner 2026 wissen müssen

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Für Minijobs bis 603 € gilt die Aktivrente nicht. Warum das kein Nachteil sein muss, ab wann sich ein Midijob lohnt und was netto bleibt.

Kurz gesagt

Die Aktivrente gilt nicht für Minijobs. Begünstigt ist nur Arbeitslohn, für den der Arbeitgeber reguläre Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Minijobs bis 603 € im Monat sind ausdrücklich ausgenommen, weil sie bereits anders gefördert werden.

Für Sie als Rentnerin oder Rentner ist ein Minijob trotzdem abgabenfrei: Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge und in der Regel eine Pauschalsteuer von 2 %. Vom Lohn wird nichts abgezogen.

Minijob, Midijob oder voller Job: was bleibt netto?

Ab 603,01 € beginnt der Übergangsbereich (Midijob). Ab hier gilt die Aktivrente, der Lohn bleibt bis 2.000 € steuerfrei. Dafür werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig, im Übergangsbereich aber nur verringert.

Lohn im MonatArtAbzügeNetto
603 €Minijob0,00 €603,00 €
1.000 €Midijob, Aktivrente58,26 €941,74 €
1.500 €Midijob, Aktivrente131,63 €1.368,37 €
2.000 €Aktivrente205,00 €1.795,00 €

Ein Kind, Zusatzbeitrag 2,9 %, ermäßigter Krankenkassen-Beitrag. Lohnsteuer fällt in allen Fällen nicht an.

Wann lohnt sich der Wechsel aus dem Minijob?

Wer mehr arbeiten möchte, verliert durch den Wechsel in einen sozialversicherungspflichtigen Job keine Steuervorteile: Bis 2.000 € bleibt der Lohn auch dort steuerfrei. Der Unterschied liegt bei den Sozialabgaben. Im Übergangsbereich sind sie anfangs sehr niedrig und steigen bis 2.000 € auf den vollen Satz.

Wichtig für die Steuererklärung: Ein Minijob mit Pauschalsteuer taucht dort nicht auf. Lohn mit Aktivrente wird in der Lohnsteuerbescheinigung als steuerfrei ausgewiesen und erhöht Ihre Steuer auf die Rente ebenfalls nicht.

Zwei Jobs: Minijob und Aktivrente kombinieren

Neben einem Hauptjob mit Aktivrente können Sie zusätzlich einen Minijob haben. Der Minijob bleibt pauschal versteuert, der Hauptjob bis 2.000 € steuerfrei. Mehrere Jobs mit Aktivrente gleichzeitig gehen dagegen nicht, siehe Ratgeber zu mehreren Arbeitsverhältnissen.

Häufige Fragen

Gilt die Aktivrente für Minijobs?

Nein. Geringfügige Beschäftigungen bis 603 € im Monat sind ausgenommen. Sie sind für Sie als Arbeitnehmer aber ohnehin steuer- und abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer zahlt.

Ab welchem Lohn gilt die Aktivrente?

Ab 603,01 € im Monat, also sobald die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig ist und der Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge zahlt.

Muss ich als Rentner im Minijob Rentenbeiträge zahlen?

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze und mit Bezug einer Vollrente nicht. Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen pauschalen Beitrag zur Rentenversicherung.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.