Was ist die Aktivrente?
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag nach § 3 Nr. 21 EStG und gilt seit dem 1. Januar 2026. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 € Arbeitslohn pro Monat (24.000 € im Jahr) lohnsteuerfrei erhalten.
Der Freibetrag betrifft die Lohn- und Einkommensteuer. Sozialversicherungsbeiträge entfallen dadurch nicht vollständig – mehr dazu im Ratgeber zu den Sozialabgaben.
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Begünstigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und deren Arbeitgeber für sie Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Selbstständige Einkünfte und Minijobs sind ausgenommen. Pensionierte Beamte können die Aktivrente nutzen, wenn sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
Die Regelaltersgrenze liegt für den Geburtsjahrgang 1964 und jünger bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge je nach Geburtsjahr zwischen 65 und 67 Jahren. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es bei der Altersrente keine Hinzuverdienstgrenze.
Was gilt bei mehr als 2.000 € Gehalt?
Der Freibetrag deckt maximal 2.000 € pro Monat ab. Verdienen Sie mehr, wird nur der übersteigende Betrag regulär versteuert.
- Beispiel: 3.000 € Monatslohn → 2.000 € bleiben steuerfrei, auf die übrigen 1.000 € fällt die normale Lohnsteuer an.
- Teiljahr: Erreichen Sie die Regelaltersgrenze im April 2026 und arbeiten ab Mai weiter, sind für Mai bis Dezember höchstens 8 × 2.000 € = 16.000 € steuerfrei.
Was bleibt netto übrig?
Das hängt vom Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse, von der Kinderzahl (Pflegeversicherung) und davon ab, ob der ermäßigte Krankenversicherungssatz gilt. Mit dem Aktivrente-Rechner sehen Sie in Sekunden Ihr Netto – inklusive Arbeitgeberkosten.