Einkommensteuer-Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG) – mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer sowie Durchschnitts- und Grenzsteuersatz. Rechenwerte: November 2026.

Ihre Angaben

Das zvE ist Ihr Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträgen – nicht das Brutto.

Ergebnis für ein Jahr

Einkommensteuer 202610.548 €Durchschnittssteuersatz 21,1 %, Grenzsteuersatz 35,1 %
Zu versteuerndes Einkommen50.000 €
Einkommensteuer (§ 32a EStG)10.548 €
Solidaritätszuschlag0,00 €
Kirchensteuer0,00 €
Steuern gesamt10.548,00 €

Ohne Kinderfreibeträge und ohne Progressionsvorbehalt. Schätzwert, keine Steuerberatung.

Einkommensteuer 2026 – Beispiele (Grundtabelle)

zu versteuerndes EinkommenEinkommensteuerDurchschnittssatzGrenzsteuersatz
30.000 €4.217 €14,1 %28,2 %
40.000 €7.209 €18,0 %31,7 %
50.000 €10.548 €21,1 %35,1 %
60.000 €14.233 €23,7 %38,6 %
80.000 €22.464 €28,1 %42,0 %
100.000 €30.864 €30,9 %42,0 %

Wie der Tarif aufgebaut ist, erklärt der Ratgeber Einkommensteuertarif 2026. Zum Soli: Solidaritätszuschlag 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € für Alleinstehende (24.696 € bei Zusammenveranlagung). Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Splittingtabelle?

Die Grundtabelle gilt für Einzelveranlagte. Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE halbiert, darauf die Steuer berechnet und verdoppelt (Splittingtabelle).

Ist das zu versteuernde Einkommen das Brutto?

Nein. Vom Brutto gehen Werbungskosten, Sonderausgaben und Freibeträge ab. Erst das Ergebnis ist das zu versteuernde Einkommen (zvE).

Ab wann fällt Soli an?

2026 erst bei einer Einkommensteuer über 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung), danach steigt er gleitend bis 5,5 %.