Warum „Nettoweise“?
Der Name steht für „netto-weise“: Wer versteht, was vom Brutto wirklich übrig bleibt, entscheidet klüger – beim Gehalt, bei der Aktivrente oder als Selbstständiger mit Gewerbesteuer. Genau dabei helfen die Rechner auf nettoweise.de.
Unser Anspruch
Jeder Rechner zeigt den Rechenweg und die verwendeten Werte. Wir rechnen mit den gesetzlichen Werten für 2026und prüfen Ergebnisse gegen veröffentlichte Referenzrechnungen. Die Rechenwerte sind an einer zentralen Stelle gepflegt und werden jedes Jahr zum Jahreswechsel aktualisiert. Stand: November 2026.
Wer hinter Nettoweise steht
Nettoweise wird von codeaxis betrieben, einem kleinen Softwarebüro. Wir sind keine Steuerberater und geben keine Beratung im Einzelfall. Unsere Stärke ist die saubere Umsetzung der gesetzlichen Rechenregeln: Jede Formel stammt aus dem Gesetz oder aus amtlichen Tabellen, und jede Änderung wird gegen Referenzwerte getestet, bevor sie online geht.
So prüfen wir die Ergebnisse
- Einkommensteuer: Abgleich mit veröffentlichten Beispielrechnungen zum Tarif 2026 (zum Beispiel 50.000 € zu versteuerndes Einkommen ergibt 10.548 € Steuer).
- Rentenbesteuerung: Für jedes Rentenbeginn-Jahr von 2005 bis 2026 prüfen wir, dass bei der vom BMF genannten steuerfreien Höchstrente genau der Grundfreibetrag von 12.348 € als zu versteuerndes Einkommen herauskommt. Abweichung: höchstens 1 €.
- Aktivrente: Abgleich mit veröffentlichten Beispielrechnungen zu 2.000 € Lohn (Kranken- und Pflegeversicherung, Netto).
- Gewerbesteuer: Abgleich von Messbetrag, Steuer und Anrechnung mit einer Beispielrechnung für München.
Verwendete Werte 2026
- Grundfreibetrag: 12.348 € (§ 32a EStG), Tarifzonen siehe Ratgeber.
- Solidaritätszuschlag: 5,5 %, Freigrenze 20.350 € / 40.700 €, Milderungszone 11,9 %.
- Aktivrente: bis 2.000 € pro Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG).
- Beitragsbemessungsgrenzen: Kranken-/Pflegeversicherung 5.812,50 € pro Monat, Renten-/Arbeitslosenversicherung 8.450 € pro Monat.
- Beitragssätze: Krankenversicherung 14,6 % (ermäßigt 14,0 %) plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung 3,6 %, Rentenversicherung 18,6 %, Arbeitslosenversicherung 2,6 %.
- Übergangsbereich (Midijob): 603,01 € bis 2.000 €, Arbeitnehmeranteil auf die verringerte Bemessungsgrundlage nach § 20 Abs. 2a SGB IV.
- Renten: Besteuerungsanteil 50 % (Rentenbeginn 2005) bis 84 % (Rentenbeginn 2026), steuerfreie Teile laut BMF-Übersicht zur Rentenbesteuerung 2026; Werbungskostenpauschale 102 €; Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 3,6 % (Kinderlose 4,2 %).
- Gewerbesteuer: Steuermesszahl 3,5 %, Freibetrag 24.500 € für Personenunternehmen, Mindesthebesatz 200 %.
Grenzen der Rechner
- Die Lohnsteuer bei der Aktivrente wird als Schätzung nach Steuerklasse I auf den steuerpflichtigen Teil berechnet. Die tatsächliche Lohnabrechnung kann abweichen.
- Bei Renten mit früherem Beginn nehmen wir die typische Rentenentwicklung laut BMF an. Den genauen steuerfreien Betrag Ihrer Rente nennt Ihr Steuerbescheid.
- Der Steuervergleich mit Rente gilt für Alleinstehende ohne weitere Einkünfte.
- Die Gewerbesteuer enthält keine Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG.
- Die Einkommensteuer enthält keine Kinderfreibeträge und keinen Progressionsvorbehalt.
- Hebesätze ändern sich; maßgeblich ist die Festsetzung Ihrer Gemeinde.
Die Rechner und Ratgeber sind keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, Ihre Krankenkasse oder eine Steuerberaterin bzw. einen Steuerberater.
Fehler gefunden?
Schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Korrekturen prüfen wir zeitnah und vermerken sie im jeweiligen Ratgeber.