Freigrenze 2026
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer – aber nur oberhalb einer Freigrenze. 2026 liegt sie bei 20.350 € Einkommensteuer für Einzelveranlagte und 40.700 € für zusammenveranlagte Ehepaare (2025: 19.950 € / 39.900 €). Die Grenze bezieht sich auf die Einkommensteuer, nicht auf das Brutto.
Milderungszone
Liegt die Einkommensteuer knapp über der Freigrenze, steigt der Soli gleitend an: Er beträgt höchstens 11,9 % des Betrags, der die Freigrenze übersteigt. Der volle Satz von 5,5 % wird für Alleinstehende erst ab einer Einkommensteuer von rund 37.800 € erreicht, für Ehepaare ab rund 75.700 €.
Beispiel
Bei 75.000 € zvE (ledig) beträgt die Einkommensteuer 20.364 €. Sie liegt 14 € über der Freigrenze. Der Soli beträgt 11,9 % von 14 €, also 1,66 € – statt 5,5 % von 20.364 € (1.120 €). Das Beispiel zeigt, wie wirksam die Milderungszone ist.