Solidaritätszuschlag 2026: Wer zahlt noch Soli?

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Soli 2026: Freigrenze 20.350 € (ledig) bzw. 40.700 € (Ehepaare), Milderungszone und Rechenbeispiel. So viel Soli fällt wirklich an.

Freigrenze 2026

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer – aber nur oberhalb einer Freigrenze. 2026 liegt sie bei 20.350 € Einkommensteuer für Einzelveranlagte und 40.700 € für zusammenveranlagte Ehepaare (2025: 19.950 € / 39.900 €). Die Grenze bezieht sich auf die Einkommensteuer, nicht auf das Brutto.

Milderungszone

Liegt die Einkommensteuer knapp über der Freigrenze, steigt der Soli gleitend an: Er beträgt höchstens 11,9 % des Betrags, der die Freigrenze übersteigt. Der volle Satz von 5,5 % wird für Alleinstehende erst ab einer Einkommensteuer von rund 37.800 € erreicht, für Ehepaare ab rund 75.700 €.

Beispiel

Bei 75.000 € zvE (ledig) beträgt die Einkommensteuer 20.364 €. Sie liegt 14 € über der Freigrenze. Der Soli beträgt 11,9 % von 14 €, also 1,66 € – statt 5,5 % von 20.364 € (1.120 €). Das Beispiel zeigt, wie wirksam die Milderungszone ist.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Soli-Freigrenze 2026?

20.350 € Einkommensteuer bei Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung.

Wie wird der Soli in der Milderungszone berechnet?

Er beträgt höchstens 11,9 % des Unterschiedsbetrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze – und nie mehr als 5,5 % der Einkommensteuer.

Zahlen Kapitalgesellschaften weiter Soli?

Ja. Auf die Körperschaftsteuer wird der Solidaritätszuschlag von 5,5 % weiter in voller Höhe erhoben.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.