Einkommensteuertarif 2026 nach § 32a EStG erklärt

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Grundfreibetrag 12.348 €, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 €: Die fünf Tarifzonen 2026 mit Formeln, Splitting und einem durchgerechneten Beispiel.

Die fünf Zonen im Überblick

Die Einkommensteuer wird auf das zu versteuernde Einkommen (zvE) berechnet. Für 2026 gilt der Tarif nach § 32a EStG mit fünf Zonen:

  • bis 12.348 €: steuerfrei (Grundfreibetrag).
  • 12.349 € bis 17.799 €: (914,51 · y + 1.400) · y mit y = (zvE − 12.348) / 10.000.
  • 17.800 € bis 69.878 €: (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87 mit z = (zvE − 17.799) / 10.000.
  • 69.879 € bis 277.825 €: 0,42 · zvE − 11.135,63 (Spitzensteuersatz 42 %).
  • ab 277.826 €: 0,45 · zvE − 19.470,38 (Reichensteuer 45 %).

Beispiel: 50.000 € zu versteuerndes Einkommen

z = (50.000 − 17.799) / 10.000 = 3,2201. Eingesetzt ergibt die Formel 10.548,33 €, abgerundet auf volle Euro also 10.548 € Einkommensteuer. Das entspricht einem Durchschnittssteuersatz von rund 21,1 %.

Splittingtarif für Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE halbiert, darauf die Steuer berechnet und das Ergebnis verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Bei 100.000 € gemeinsamem zvE sind das 2 × 10.548 € = 21.096 €.

Wichtig: zvE ist nicht das Brutto

Vom Bruttoeinkommen gehen Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Vorsorgeaufwendungen) und Freibeträge ab, bevor der Tarif angewendet wird. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag (erst ab einer Einkommensteuer über 20.350 €) und ggf. Kirchensteuer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € für Alleinstehende, 24.696 € bei Zusammenveranlagung. Bis dahin fällt keine Einkommensteuer an.

Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz?

Der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt 2026 bei einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €.

Wird die Einkommensteuer gerundet?

Ja. Das zvE wird auf volle Euro abgerundet, die berechnete Steuer ebenfalls.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.