Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei
Die Aktivrente befreit Arbeitslohn bis 2.000 € pro Monat von der Lohnsteuer. Die Sozialversicherung bleibt davon unberührt: Der Arbeitslohn ist weiterhin sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt.
Das zahlen Arbeitnehmer
- Krankenversicherung: allgemeiner Satz 14,6 % (ermäßigt 14,0 % ohne Krankengeldanspruch) plus Zusatzbeitrag, jeweils hälftig mit dem Arbeitgeber geteilt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2026 bei 2,9 %.
- Pflegeversicherung: 3,6 %, hälftig geteilt. Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte zusätzlich allein; ab dem zweiten Kind unter 25 gibt es einen Abschlag von 0,25 Prozentpunkten je Kind.
- Arbeitslosenversicherung: Nach Erreichen der Regelaltersgrenze zahlt der Arbeitnehmer keine Beiträge mehr.
- Rentenversicherung: Wer nach der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, ist versicherungsfrei. Wer die Rente aufschiebt, zahlt weiter 9,3 % und erhöht damit seine spätere Rente.
Das zahlt der Arbeitgeber
Der Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Anteil zur Kranken- und Pflegeversicherung. Zusätzlich fallen der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung (9,3 %) und zur Arbeitslosenversicherung (1,3 %) an. Bei 2.000 € Brutto sind das rund 186 € und 26 € zusätzlich.
Beispielrechnungen bei 2.000 € Brutto
Ihre persönlichen Werte berechnet der Aktivrente-Rechner – dort können Sie Zusatzbeitrag, Kinderzahl und den ermäßigten Krankenversicherungssatz einstellen.
- Mit Kind, Zusatzbeitrag 2,5 %, allgemeiner KV-Satz: 171 € Krankenversicherung + 36 € Pflegeversicherung → 1.793 € netto.
- Kinderlos, Zusatzbeitrag 2,9 %, allgemeiner KV-Satz: 175 € Krankenversicherung + 48 € Pflegeversicherung → 1.777 € netto.