Gewerbesteuer Königs Wusterhausen 2026: Hebesatz 300 %

In Königs Wusterhausen (Brandenburg) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 300 %. Bei 100.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmer 7.926 € Gewerbesteuer.

Ihre Angaben

Mindestens 200 %. Der Hebesatz steht auf der Website Ihrer Gemeinde.

Ergebnis für ein Jahr

Gewerbesteuer pro Jahr5.826 €Gesamtbelastung ca. 0,0 % vom Gewinn (nach Anrechnung auf die Einkommensteuer)
Gewinn80.000 €
Freibetrag− 24.500 €
Gewerbeertrag (auf 100 € abgerundet)55.500 €
Steuermessbetrag (× 3,5 %)1.942 €
Gewerbesteuer (× 300 %)5.826 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG, bis zu)5.826 €

Vereinfachte Berechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Die Anrechnung ist auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer begrenzt. Keine Steuerberatung.

Gewerbesteuer in Königs Wusterhausen nach Gewinn

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (mit Freibetrag 24.500 €):

GewinnSteuermessbetragGewerbesteueranrechenbar auf ESt (bis zu)Belastung nach Anrechnung
30.000 €192 €576 €576 €0,0 % vom Gewinn
50.000 €892 €2.676 €2.676 €0,0 % vom Gewinn
80.000 €1.942 €5.826 €5.826 €0,0 % vom Gewinn
100.000 €2.642 €7.926 €7.926 €0,0 % vom Gewinn
150.000 €4.392 €13.176 €13.176 €0,0 % vom Gewinn
250.000 €7.892 €23.676 €23.676 €0,0 % vom Gewinn

Hebesatz Stand 2025. Maßgeblich ist die Festsetzung der Stadt. Ohne Hinzurechnungen und Kürzungen; die Anrechnung ist auf die tatsächliche Einkommensteuer begrenzt.

Städte mit ähnlichem Hebesatz

So wird gerechnet: Gewerbesteuer berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Königs Wusterhausen?

In Königs Wusterhausen beträgt der Hebesatz 300 % (Stand 2025). Er liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von rund 400 %.

Wie viel Gewerbesteuer zahle ich in Königs Wusterhausen bei 100.000 € Gewinn?

Als Einzelunternehmer 7.926 € (Steuermessbetrag 2.642 € × 300 %). Bis zu 7.926 € lassen sich auf die Einkommensteuer anrechnen.

Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Ja, 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.