Gewerbesteuer berechnen – so geht's Schritt für Schritt

Aktualisiert am , Rechenwerte 2026

Gewerbesteuer = (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz. Mit Beispiel für München, Anrechnung auf die Einkommensteuer und Hinweisen zu Hinzurechnungen.

Die Formel

Die Gewerbesteuer wird in drei Schritten berechnet:

  • 1. Gewerbeertrag: Gewinn (ggf. mit Hinzurechnungen und Kürzungen) abzüglich Freibetrag – 24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, kein Freibetrag bei Kapitalgesellschaften. Abgerundet auf volle 100 €.
  • 2. Steuermessbetrag: Gewerbeertrag × 3,5 % (Steuermesszahl).
  • 3. Gewerbesteuer: Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 %).

Beispiel: Einzelunternehmer in München

Gewinn 100.000 €. Gewerbeertrag: 100.000 − 24.500 = 75.500 €. Steuermessbetrag: 75.500 × 3,5 % = 2.642 € (abgerundet). Bei einem Hebesatz von 490 % ergibt sich eine Gewerbesteuer von 12.945 €.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften können die Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen: bis zum 4,0-fachen des Steuermessbetrags (§ 35 EStG), höchstens in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer und der auf die gewerblichen Einkünfte entfallenden Einkommensteuer. Im Beispiel wären das bis zu 10.568 €.

Warum der Hebesatz entscheidet

Jede Gemeinde legt ihren Hebesatz selbst fest. Er schwankt in Deutschland zwischen 200 % und mehreren hundert Prozentpunkten darüber; große Städte liegen meist zwischen 410 % und 490 %. In unserer Übersicht finden Sie die Hebesätze der großen Städte und vieler Umlandgemeinden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

Wie hoch ist die Steuermesszahl?

3,5 % des Gewerbeertrags.

Wie hoch ist der Mindesthebesatz?

Gemeinden müssen mindestens 200 % festlegen.

Sind Hinzurechnungen im Rechner enthalten?

Nein. Hinzurechnungen (z. B. Zinsen, Mieten) und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG sind nicht berücksichtigt – das Ergebnis ist eine Orientierung.

Quellen

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung.