Gewerbesteuer Düsseldorf 2026: Hebesatz 440 %

In Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 440 %. Bei 100.000 € Gewinn zahlt ein Einzelunternehmer 11.624 € Gewerbesteuer.

Ihre Angaben

Mindestens 200 %. Der Hebesatz steht auf der Website Ihrer Gemeinde.

Ergebnis für ein Jahr

Gewerbesteuer pro Jahr8.544 €Gesamtbelastung ca. 1,0 % vom Gewinn (nach Anrechnung auf die Einkommensteuer)
Gewinn80.000 €
Freibetrag− 24.500 €
Gewerbeertrag (auf 100 € abgerundet)55.500 €
Steuermessbetrag (× 3,5 %)1.942 €
Gewerbesteuer (× 440 %)8.544 €
Anrechnung auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG, bis zu)7.768 €

Vereinfachte Berechnung ohne Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Die Anrechnung ist auf die tatsächlich anfallende Einkommensteuer begrenzt. Keine Steuerberatung.

Gewerbesteuer in Düsseldorf nach Gewinn

Beispiele für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (mit Freibetrag 24.500 €):

GewinnSteuermessbetragGewerbesteueranrechenbar auf ESt (bis zu)Belastung nach Anrechnung
30.000 €192 €844 €768 €0,3 % vom Gewinn
50.000 €892 €3.924 €3.568 €0,7 % vom Gewinn
80.000 €1.942 €8.544 €7.768 €1,0 % vom Gewinn
100.000 €2.642 €11.624 €10.568 €1,1 % vom Gewinn
150.000 €4.392 €19.324 €17.568 €1,2 % vom Gewinn
250.000 €7.892 €34.724 €31.568 €1,3 % vom Gewinn

Hebesatz Stand 2025/2026. Maßgeblich ist die Festsetzung der Stadt. Ohne Hinzurechnungen und Kürzungen; die Anrechnung ist auf die tatsächliche Einkommensteuer begrenzt.

Städte mit ähnlichem Hebesatz

So wird gerechnet: Gewerbesteuer berechnen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Düsseldorf?

In Düsseldorf beträgt der Hebesatz 440 % (Stand 2025/2026). Er liegt über dem bundesweiten Durchschnitt von rund 400 %.

Wie viel Gewerbesteuer zahle ich in Düsseldorf bei 100.000 € Gewinn?

Als Einzelunternehmer 11.624 € (Steuermessbetrag 2.642 € × 440 %). Bis zu 10.568 € lassen sich auf die Einkommensteuer anrechnen.

Gibt es einen Freibetrag bei der Gewerbesteuer?

Ja, 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.