Selbstständige und Freiberufler
Die Aktivrente gilt nur für Arbeitslohn. Gewinne aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbe oder aus Land- und Forstwirtschaft sind ausgenommen. Wer nach der Regelaltersgrenze selbstständig weiterarbeitet, versteuert den Gewinn wie bisher.
Entscheidend ist allein die aktuelle Tätigkeit. Waren Sie früher selbstständig und arbeiten im Alter als Arbeitnehmer, können Sie die Aktivrente nutzen, sofern Ihr Arbeitgeber Rentenversicherungsbeiträge für Sie zahlt.
Beamte und Pensionäre
Pensionen und andere Versorgungsbezüge sind keine begünstigten Einnahmen. Pensionierte Beamte können die Aktivrente aber nutzen, wenn sie nach der Regelaltersgrenze eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen und der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung abführt.
Mitglieder von Versorgungswerken
Statt der gesetzlichen Rentenversicherung genügen auch Beiträge zu einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, etwa bei angestellten Ärzten, Apothekern oder Architekten.
Übersicht
| Tätigkeit nach der Regelaltersgrenze | Aktivrente? |
|---|---|
| Angestellt, sozialversicherungspflichtig | Ja |
| Angestellt im Midijob (603,01 bis 2.000 €) | Ja |
| Minijob bis 603 € | Nein |
| Selbstständig, Freiberufler, Gewerbe | Nein |
| Pensionierter Beamter mit sozialversicherungspflichtigem Job | Ja |
| Ehemals Selbstständige mit Angestelltenjob | Ja |